Abgeltungssteuer Informations-Blog

Informationen und Tipps zum Thema Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer und Einkommenssteuer

Hinterlasse einen Kommentar »

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer muss nicht zwangsläufig eine finanzielle Zusatzbelastung auftreten. Es ist auch vorher schon notwendig gewesen, das eigene Einkommen zu versteuern. Damit war auch das Einkommen aus Kapitalgeschäften gemeint. Bislang wurden diese Erträge allerdings mit einem persönlichen Steuersatz abgerechnet. Die Erträge mussten in der Steuererklärung angegeben werden und wurden im Falle eines Überschusses anteilig an das Finanzamt nachgezahlt. Dieser Aufwand fällt mit der Abgeltungssteuer weg. Als privater Anleger muss man sich nun nicht mehr um das Abführen der Einkommenssteuer kümmern.

Die neue Abgeltungssteuer stellt quasi einen pauschalen Einkommenssteuersatz dar, den jeder Anleger zahlen muss. Allerdings übernehmen jetzt die Institute, bei denen das Geld / die Aktien / der Fonds usw. liegen das Abführen der Steuer. In der Steuererklärung müssen die Erträge aus solchen Kapitalgeschäften im Prinzip nicht mehr erwähnt werden. Das gilt aber nur, wenn der persönliche Einkommenssteuersatz über den 25 Prozent der Abgeltungssteuer liegt. Im anderen Fall kann das zuviel gezahlte Geld vom Finanzamt zurückgefordert werden. Gerade Personen mit niedrigem Einkommen und niedrigem Einkommenssteuersatz können also die bezahlte Abgeltungssteuer teilweise zurückfordern. Dafür müssen die Kapitalerträge durch Zinsen, Dividenten, Aktienverkäufe usw. allerdings in der Steuererklärung angegeben werden.

ähnliche Beiträge:

Worauf muss Abgeltungssteuer bezahlt werden?


Bezahlte Textarbeiten im Internet

Eine Antwort schreiben