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Worauf muss Abgeltungssteuer bezahlt werden?

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Die neue Pauschalsteuer wird auf verschiedenen Formen von Kapitalerträgen angewendet. Das betrifft zum Beispiel Erträge aus Zinsen, aus Dividenten oder aus dem Verkauf von Wertpapieren. Dabei ist die Besteuerung kein neues Phänomen. Sie findet nur in einer etwas abgeänderten Form statt. So fällt zum Beispiel bei Aktienspekulationen der Zeitraum von einem Jahr weg, nachdem keine Steuern mehr fällig werden. Bislag gilt diese Spekulationsfrist. Innerhalb dieser Frist müssen Steuern gezahlt werden, wenn ein Ertrag mit den Aktien erzielt wird. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer fällt die Spekulationsfrist weg. Das bedeutet, dass Steuern auf Aktiengewinne auch nach 12 Monaten fällig werden.

Zu der Abgeltungssteuer von 25 Prozent kommt noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, insofern man diese zahlt. Die gesammte Steuerlast wird direkt auf den Kapitalertrag erhoben. Im Höchstfall werden auf diesen Ertrag also 25 Prozent Abgeltungssteuer, 1,375 Prozent Solidaritätszuschlag und ca. 2 Prozent Kirchensteuer fällig. Die gesammte Summe wird vom Kapitalertrag abgezogen. Das obliegt direkt dem Geldinstitut, bei dem die Kapitalanlage liegt. Der Anleger muss sich also nicht persönlich um das Abführen der Abgeltungssteuer kümmern.


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Geschrieben von japablo

Oktober 28, 2008 um 4:50

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