Abgeltungssteuer auf Sparbuch und Festgeld?
Die Abgeltungssteuer muss auf Kapitalerträge gezahlt werden, die wiederum auch durch Zinsen anfallen. Heißt das, dass auch das private Sparbuch bei der Sparkasse oder das Tagesgeldkonto bei der DIBA von der Abgeltungssteuer betroffen ist? Muss jetzt wirklich auf das sauer ersparte Geld noch eine weitere Steuer gezahlt werden? Die Antwort lautet hier ja und nein! Die Abgeltungssteuer umfasst in der Tat auch private Spareinlagen. Zinsen aus diesen Einlagen müssen versteuert werden. Doch neu ist das nicht. Ab einer gewissen Summe an Zinserträgen muss immer ein Anteil an Steuern gezahlt werden.
Ab wann wird Abgeltungssteuer auf private Sparkonten gezahlt?
Zunächst einmal gibt es einen so genannten Sparerfreibetrag. Das wird sich auch mit Einführung der Abgeltungssteuer nur marginal ändern. Der Freibetrag liegt dabei für eine alleinstehende Person bei 801 Euro. Für ein Ehepaar liegt der Freibetrag entsprechend bei 1602 Euro. Dieser Betrag kann also vom besteuerten Kapitalertrag abgezogen werden. Durch eine Steuererklärung ist es zudem möglich, noch weitere Zahlungen vom Finanzamt zurückzufordern. Gerade bei Personen mit kleineren Einkommen ist dies wohl auch zu empfehlen. Eine direkte Freistellung von der Abgeltungssteuer ist nämlich prinzipiell nicht vorgesehen.
Lohnt es sich Geld anzulegen.
Die amtliche Inflation und Abgeltungssteuer über-steigt den Zinsgewinn.
Beispielrechnung Zinsen;
Man lege 200,000 Euro auf das Sparkonto und verzinse
es mit einem realistischem Zinssatz von 3.5%. Nach 10 Jahren kommen so 257833.53 Euro zusammen. Bei 27% Abgeltungssteuer inclusive Solidarbeitrag und einer amtlichen Inflation von 3% – die wahre Inflation ist erheblich höher – müßte die Summe 268783.28 Euro betragen um den Kaufkraftverlust auszugleichen.
Beispielrechnung Vererbung;
Erben z.B. zwei Geschwister jeweils die Hälfte ihres Elternhauses im Wert von 300,000 Euro plus 200,000 Euro Geldvermögen fallen je Kind bei einem Spitzen- steuersatz von 35% 25,870 Euro Steuern an. D.h. das von den Eltern angesparte Geldvermögen hat noch einen Kaufkraftwert von 77% des ursprünglichen Vermögens. Unters Kopfkissen gelegt würde der Kaufkraftwert 74.4% betragen . Unter 3% Zinsen würde man den Erben sogar einen Gefallen tun, würde man das Geld unters Kopfkissen legen.
Cipriano Kritzinger
November 29, 2008 um 5:59