In Zeiten der Finanzkrise Geld verdienen?
Abgeltungssteuer hin oder her. Die Finanzkrise macht es einem nicht leicht, ordentlich Geld zu verdienen. Aus diesem Grund haben gerade jetzt diese ganzen Geld verdienen im Internet Dienste Konjunktur. Na klar. In solchen Zeiten wollen die Leute liebend gern mit Bonusaktionen Geld verdienen oder an bezahlten Umfragen teilnehmen.
Also bevor man sich um die Abgeltungssteuer sorgt sollte man lieb er erstmal auf der Haben-Seite nacharbeiten. So oder so ähnlich könnte dieser Trend interpretiert werden. Ob diese ganzen Methoden wirklich Erfolg bringen, ist allerdings fraglich. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass man als Student mit Auftragstexten ganz gut verdient. Alles andere habe ich noch nicht ausprobiert. Also einfach mal im Netz stöbern und schauen, was es an Geld im Internet (Bonusaktionen, Umfragen, Mails, Forenpost usw.) alles so gibt.
Fahrschule
Private Homepage Webkatalog
Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer
Die neue Abgeltungssteuer stellt für manchen Anleger ein Rätsel dar. Soll man jetzt noch schnell investieren oder eventuell Aktien und ähnliches noch schnell verkaufen? Welche Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer auf den privaten Kleinanleger? Wie soll man sich jetzt kurz vor der Einführung der Abgeltungssteuer verhalten?
Prinzipiell steht einmal fest, dass viele Sparer überhaupt nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind. Wenn die jährlichen Zinsen den Freibetrag von knapp 800 Euro nicht übersteigen, dann muss eh keine Steuer gezahlt werden. Für Verheiratete gillt der doppelte Freibetrag. Diese Personen gehören weder zu den Gewinnern, noch zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. Sparer, die über diesen Freibetrag kommen, aber einen niedrigeren persönlichen Steuersatz haben, können auf Antrag mit diesem Satz besteuert werden. Der Steuersatz muss also niedriger als 25 Prozent sein.
Gewinner sind die Anleger und Sparer, die einen höheren Steuersatz haben. Diese bezahlen jetzt weniger Kapitalertragssteuer. Das allerdings auch nur, wenn sie mit ihren Erträgen über dem Freibetrag liegen.
Verlierer sind Aktienanleger. Mit der Abgeltungssteuer wird es keine steuerfreien Kursgewinne mehr geben. Auch die Spekulationsfrist von einem Jahr fällt weg. Das gilt für Aktien, die ab dem 1. 9. 2009 erworben werden.
Abgeltungssteuer und Einkommenssteuer
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer muss nicht zwangsläufig eine finanzielle Zusatzbelastung auftreten. Es ist auch vorher schon notwendig gewesen, das eigene Einkommen zu versteuern. Damit war auch das Einkommen aus Kapitalgeschäften gemeint. Bislang wurden diese Erträge allerdings mit einem persönlichen Steuersatz abgerechnet. Die Erträge mussten in der Steuererklärung angegeben werden und wurden im Falle eines Überschusses anteilig an das Finanzamt nachgezahlt. Dieser Aufwand fällt mit der Abgeltungssteuer weg. Als privater Anleger muss man sich nun nicht mehr um das Abführen der Einkommenssteuer kümmern.
Die neue Abgeltungssteuer stellt quasi einen pauschalen Einkommenssteuersatz dar, den jeder Anleger zahlen muss. Allerdings übernehmen jetzt die Institute, bei denen das Geld / die Aktien / der Fonds usw. liegen das Abführen der Steuer. In der Steuererklärung müssen die Erträge aus solchen Kapitalgeschäften im Prinzip nicht mehr erwähnt werden. Das gilt aber nur, wenn der persönliche Einkommenssteuersatz über den 25 Prozent der Abgeltungssteuer liegt. Im anderen Fall kann das zuviel gezahlte Geld vom Finanzamt zurückgefordert werden. Gerade Personen mit niedrigem Einkommen und niedrigem Einkommenssteuersatz können also die bezahlte Abgeltungssteuer teilweise zurückfordern. Dafür müssen die Kapitalerträge durch Zinsen, Dividenten, Aktienverkäufe usw. allerdings in der Steuererklärung angegeben werden.
ähnliche Beiträge:
Worauf muss Abgeltungssteuer bezahlt werden?
Abgeltungssteuer auf Riester Rente?
Kostenlosen Riester Vergleich?
Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungssteuer stellt sich natürlich unmittelbar die Frage, worauf die neue Steuer überall gezahlt werden muss. Viele private Anleger fürchten um ihre Altersvorsorge. Die neue Kapitalsteuer muss im Prinzip auf sämmtliche Ertäge aus Kapitalgeschäften gezahlt werden. Dazu gehören Zinsen auf Sparbücher genauso, wie Gewinne aus Aktienverkäufen. Auf alle Erträge aus diesen Kapitalanlagen muss ab dem 1. Januar 2009 eine pauschale Steuer von 25 Prozent gezahlt werden. Dazu kommt noch der Steuerfreibetrag und in manchen Fällen die Kirchensteuer. Doch gilt diese Abgeltungssteuer auch für eine private Rentenversicherung?
Zumindestens bei den staatlich unterstützten Rentenversicherungen kann das klar verneint werden. Die Riester Rente etwa wird weiterhin nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sein. Es gelten hier auch nach dem 1. Januar 2009 die gleichen Bestimmungen wie davor. Die selbe Aussage kann auch für die Rürup Rente getroffen werden. Auch diese Form der Altersvorsorge bleibt unangetastet. An den Förderungen für Riester Rente und Rürup Rente ändert sich ebenfalls nichts.
In aller Regel kann auch bei anderen Formen der privaten Rentenversicherung von einer Befreiung von der Abgeltungssteuer ausgegangen werden.
Abgeltungssteuer auf Sparbuch und Festgeld?
Die Abgeltungssteuer muss auf Kapitalerträge gezahlt werden, die wiederum auch durch Zinsen anfallen. Heißt das, dass auch das private Sparbuch bei der Sparkasse oder das Tagesgeldkonto bei der DIBA von der Abgeltungssteuer betroffen ist? Muss jetzt wirklich auf das sauer ersparte Geld noch eine weitere Steuer gezahlt werden? Die Antwort lautet hier ja und nein! Die Abgeltungssteuer umfasst in der Tat auch private Spareinlagen. Zinsen aus diesen Einlagen müssen versteuert werden. Doch neu ist das nicht. Ab einer gewissen Summe an Zinserträgen muss immer ein Anteil an Steuern gezahlt werden.
Ab wann wird Abgeltungssteuer auf private Sparkonten gezahlt?
Zunächst einmal gibt es einen so genannten Sparerfreibetrag. Das wird sich auch mit Einführung der Abgeltungssteuer nur marginal ändern. Der Freibetrag liegt dabei für eine alleinstehende Person bei 801 Euro. Für ein Ehepaar liegt der Freibetrag entsprechend bei 1602 Euro. Dieser Betrag kann also vom besteuerten Kapitalertrag abgezogen werden. Durch eine Steuererklärung ist es zudem möglich, noch weitere Zahlungen vom Finanzamt zurückzufordern. Gerade bei Personen mit kleineren Einkommen ist dies wohl auch zu empfehlen. Eine direkte Freistellung von der Abgeltungssteuer ist nämlich prinzipiell nicht vorgesehen.
Worauf muss Abgeltungssteuer bezahlt werden?
Die neue Pauschalsteuer wird auf verschiedenen Formen von Kapitalerträgen angewendet. Das betrifft zum Beispiel Erträge aus Zinsen, aus Dividenten oder aus dem Verkauf von Wertpapieren. Dabei ist die Besteuerung kein neues Phänomen. Sie findet nur in einer etwas abgeänderten Form statt. So fällt zum Beispiel bei Aktienspekulationen der Zeitraum von einem Jahr weg, nachdem keine Steuern mehr fällig werden. Bislag gilt diese Spekulationsfrist. Innerhalb dieser Frist müssen Steuern gezahlt werden, wenn ein Ertrag mit den Aktien erzielt wird. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer fällt die Spekulationsfrist weg. Das bedeutet, dass Steuern auf Aktiengewinne auch nach 12 Monaten fällig werden.
Zu der Abgeltungssteuer von 25 Prozent kommt noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, insofern man diese zahlt. Die gesammte Steuerlast wird direkt auf den Kapitalertrag erhoben. Im Höchstfall werden auf diesen Ertrag also 25 Prozent Abgeltungssteuer, 1,375 Prozent Solidaritätszuschlag und ca. 2 Prozent Kirchensteuer fällig. Die gesammte Summe wird vom Kapitalertrag abgezogen. Das obliegt direkt dem Geldinstitut, bei dem die Kapitalanlage liegt. Der Anleger muss sich also nicht persönlich um das Abführen der Abgeltungssteuer kümmern.
Abgeltungssteuer ab 2009
Der Begriff fällt in den letzten Wochen immer häufiger. Finanzinstitute werben damit, bis Ende 2008 Aktien und Investmentfonds zu kaufen, und damit um die Abgeltungssteuer herumzukommen. Dabei wissen die meisten nicht einmal, worum es sich bei der ominösen Steuer handelt. Aus diesem Grund will dieser Blog einige Informationen zum Thema liefern und die Leser auf dem aktuellen Stand halten. Was ist die Abgeltungssteuer? Wann kommt die Abgeltungssteuer? Welche Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer? Das sollen zunächst einmal einige dominante Fragestellungen sein.
Zunächst einmal muss klar sein, dass es sich bei der Abgeltungssteuer lediglich um eine pauschale Besteuerung von Kapitaleinkünften handelt. Das bedeutet, dass beispielsweise Erträge aus Dividenten, Erträge aus Investmentfonds oder auch Zertifikatserträge mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent versteuert werden. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2009. Dies sind zunächst einmal die wichtigsten Neuerungen, die mit der Abgeltungssteuer kommen.
Doch warum wird diese Steuer überhaupt eingeführt?
Das Ziel, das mit der Einführung der Abgeltungssteuer verfolgt wird, ist es, den deutschen Finanzmarkt attraktiver zu gestalten. Andere europäische Länder haben die Steuer schon seit längerem. Deutschland soll nachziehen und einen wettbewerbsfähigen Finanzmarkt behalten. Unter anderem soll so auch einem größeren Kapitaltransfer ins Ausland entgegengewirkt werden.
Mehr Informationen zu einzelnen Aspekten der Abgeltungssteuer gibt es fortlaufend in diesem Blog!